Die Waldbrandgefahr in den Kantonen Obwalden und Nidwalden wurde per 28. August 2026 von Gefahrenstufe 4 («gross») auf Gefahrenstufe 3 («erheblich») zurückgestuft. Dank der Niederschläge der vergangenen Tage konnte eine leichte Entspannung der Situation festgestellt werden.
Mit der Herabstufung werden das absolute Feuerverbot im Wald und in Waldnähe sowie das generelle Feuerwerksverbot aufgehoben. Die Gefahr von Wald- und Flurbränden ist jedoch weiterhin vorhanden. Vor allem an exponierten und trockenen Standorten können Feuer weiterhin rasch entstehen und sich ausbreiten.
Beim Feuern im Freien ist deshalb nach wie vor grosse Vorsicht geboten. Feuer dürfen nur in fest eingerichteten Feuerstellen entfacht werden. Feuerstellen sind jederzeit zu beaufsichtigen und vor dem Verlassen vollständig zu löschen. Bei starkem Wind sollte auf das Entfachen eines Feuers verzichtet werden. Rauchwaren und Streichhölzer dürfen keinesfalls sorglos weggeworfen werden.
Die zuständigen Behörden beobachten die Lage weiterhin laufend. Bei einer erneuten Verschärfung der Trockenheit können die Massnahmen jederzeit angepasst werden.

