Die Regenbogenforelle wird im Lungerersee fangreif besetzt. Aus diesem Grund ist die Regenbogenforelle der meist gefangene Fisch. Da keine natürliche Reproduktion stattfindet und nur Massfische besetzt werden, kennt die Regenbogenforelle kein Mindestfangmass. Es müssen alle Regenbogenforellen aus dem Lungerersee entnommen werden. Die seitliche pinkfarbene Verfärbung ist das auffälligste Merkmal der Regenbogenforelle. Deutlich ist auf dem Kiemendeckel die Verfärbung sichtbar. Die Verfärbung kann auch silbern sein (zweite Abbildung unten). (Achtung vom 1. – 25. Dezember ist das Fischen am und auf dem Lungerersee komplett untersagt)
Alle besetzten Forellen stammen aus Schweizer Fischzuchten aus dem Wallis, aus Gruyères oder aus Luzern
Seeforelle
Das Fangen einer Seeforelle ist im Lungerersee sehr selten. Da es sich um einen natürlichen Bestand handelt, hat die Seeforelle ein Mindestfangmass von 35cm. Zudem hat die Seeforelle vom 1. Oktober – 25. Dezember Schonzeit. Untermassige Seeforellen oder Seeforellen, die während der Schonzeit gefangen werden, müssen möglichst schnell und behutsam in den See zurückgesetzt werden. Oft wird die Seeforelle mit einer silbernen Regenbogenforelle verwechselt. Im Vergleich zur Regenbogenforelle sind die schwarzen Punkte grösser und runder. Auch die Schwanzflosse ist deutlich ausgeprägter, als bei der Regenbogenforelle. Bei der Regenbogenforelle ist die Schwanzflosse gepunktet, was bei der Seeforelle nicht der Fall ist.
Bachforelle
Die Bach- wie auch die Seeforelle gehören genetische zur gleichen Fischart. Der Unterschied ist nur, wie es der Name schon sagt, der Lebensraum. Wandert eine Bachforelle in den See ab, verliert sie die roten Punkte und wird silbrig. Bei der Seeforelle, die in den Bach wandert und dortbleibt, geschieht der umgekehrte Wandel. Dadurch ist es möglich, dass im See eine Forelle mit roten Punkten gefangen wird. Da die Schonbestimmungen der See- und der Bachforelle gleich sind, spielt das keine Rolle. Auch bei der Bachforelle gilt das Mindestfangmass von 35cm und eine Schonzeit vom 1. Oktober – 25. Dezember.
Felche
Die Felche pflanzt sich im Lungerersee natürlich fort. Früher war der Lungerersee schweizweit wegen seines Felchen Bestandes bekannt. Durch die Seeschwankungen und die veränderte Wasserqualität hat sich das aber verändert. Jährlich wird der Lungerersee durch die kantonale Fischereiverwaltung des Kantons Obwalden mit 2-3 Millionen Felchen Brütlinge besetzt. Dieser Besatz dient zu Unterstützung der natürlichen Fortpflanzung. Das Mindestfangmass der Felchen beträgt 25cm. Die Schonzeit ist vom 1. November – 15. Januar. Pro Tag und Patent dürfen 15 Felchen gefangen werden.
Hecht
Der Hecht ist der grösste Fisch im Lungerersee. Der aggressive Raubfisch hat sehr scharfe Zähne. Im Lungerersee gibt es einen guten Hechtbestand. Durch die vielen Beutefische wächst der Bestand prächtig. Es ist aber nicht ganz einfach einen Hecht zu überlisten. Im ganzen Kanton Obwalden, somit auch am Lungerersee, gibt es für den Hecht kein Mindestfangmass und keine Schonzeit. (Achtung vom 1. – 25. Dezember ist das Fischen am und auf dem Lungerersee komplett untersagt
Egli
Auch das Egli (Barsch) kommt im Lungerersee in einem natürlichen Bestand vor. Das Merkmal des Eglis sind die horizontalen schwarzen Streifen und der stachlige Kamm. Meist kommen Eglis im Schwarm vor. Das Mindestfangmass beträgt 15cm. Das Egli hat im Lungerersee keine Schonzeit. (Achtung vom 1. – 25. Dezember ist das Fischen am und auf dem Lungerersee komplett untersagt)
Alet
Der Alet (Döbel) ist ein karpfenartiger Fisch. Er ist ein Allesfresser und kann auch mit einem Kunstköder gefangen werden. Der Alet hat im Lungerersee kein Mindestfangmass und keine Schonzeit. (Achtung vom 1. – 25. Dezember ist das Fischen am und auf dem Lungerersee komplett untersagt)
Schleie
Die Schleie wird oft mit dem Wurm beim Fischen auf Grund gefangen. Oft sind Schleien in Gruppen und in Grundnähe unterwegs. Die Schleie hat im Lungerersee kein Mindestfangmass und keine Schonzeit. (Achtung vom 1. – 25. Dezember ist das Fischen am und auf dem Lungerersee komplett untersagt)
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